Laufender Unterricht/bestehenden Unterricht ändern
Fallen beim Einzel- oder Gruppenunterricht Lektionen wegen Verhinderung der Musiklehrperson aus (ausgenommen bei Krankheit), so werden sie, wenn möglich, innerhalb des Semesters nachgeholt, wobei im Einzelunterricht Anspruch auf 18 Lektionen pro Semester bestehen. Die Regeln bei Ausfall des Unterrichts finden sie detailliert in der Schulordnung unter Art. 12.
Mittels Onlineanmeldung spätestens per 1.Juni/1. Dezember. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.
Bitte sprechen Sie immer zuerst die Lehrperson an. Gerne wird sie mit Ihnen gemeinsam die Situation besprechen und nach Lösungen suchen. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Schulleitung für Gespräche zur Verfügung.
Informieren Sie die Lehrperson und senden Sie uns bitte frühestmöglich eine Online-Abmeldung mit entsprechender Begründung zu. Bei verspäteter Abmeldung ist für das laufende Schulsemester das entsprechende Schulgeld geschuldet (siehe Schulordnung).
Führen Sie Ihre Abmeldung bitte über Ihre persönliche Startseite durch und berücksichtigen Sie die Abmeldetermine 1. Juni bzw. 1. Dezember.
Spätestens am 1. Juni bzw. 1. Dezember müssen An- und Abmeldungen sowie Mutationen eingegangen sein. Verspätete Anmeldungen versuchen wir gegen eine Zusatzgebühr zu berücksichtigen. Details siehe Schulordnung.