Laufender Unterricht/bestehenden Unterricht ändern
Fallen beim Einzel- oder Gruppenunterricht Lektionen wegen Verhinderung der Musiklehrperson aus (ausgenommen bei Krankheit), so werden sie, wenn möglich, innerhalb des Semesters nachgeholt, wobei im Einzelunterricht Anspruch auf 18 Lektionen pro Semester bestehen. Die Regeln bei Ausfall des Unterrichts finden sie detailliert in der Schulordnung unter Art. 12.
Mittels Anmeldeformular spätestens per 1.Juni/1. Dezember. Im Formular können Sie unter ‘Anmelden als’ die gewünschte Rubrik auswählen (z.B. Lehrerwechsel, Zeitänderung, Instrumentenwechsel).
Bitte sprechen Sie immer zuerst die Lehrperson an. Gerne wird sie mit Ihnen gemeinsam die Situation besprechen und nach Lösungen suchen. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Schulleitung für Gespräche zur Verfügung.
Informieren Sie die Lehrperson und senden Sie uns bitte frühestmöglich eine Online-Abmeldung mit entsprechender Begründung zu. Bei verspäteter Abmeldung ist für das laufende Schulsemester das entsprechende Schulgeld geschuldet (siehe Schulordnung Art. 13).
Teilen Sie Ihre Abmeldung bitte mittels Abmeldeformular mit (siehe blaue Fusszeile 'Abmeldung') und berücksichtigen Sie die Abmeldetermine 1. Juni bzw. 1. Dezember.
Spätestens am 1. Juni bzw. 1. Dezember müssen An- und Abmeldungen sowie Ummeldungen eingegangen sein. Verspätete Anmeldungen versuchen wir gegen eine Zusatzgebühr zu berücksichtigen. Details siehe Schulordnung Art. 13.