Schulordnung

1. Aufgabe

Die Musikschule Pfannenstiel bietet Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Altersjahr, die in den Ge­meinden Herrliberg, Meilen, Uetikon und Egg wohnen, eine sorgfältige und vielseitige musikalische Aus­bildung. Sie fördert gemeinsames Musizieren in Ensembles, Chören und Orchestern und das Auftreten vor Publikum. Die Musikschule weckt das Interesse für Musikbildung und Musikausübung durch öffentliche Veranstaltungen und ergänzt den Schulunterricht an der Volksschule im Bereich Musik­unterricht.

2. Trägerschaft

Die Musikschule Pfannenstiel ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein mit Sitz in Meilen. Mitglieder des Vereins sind die Gemeinden bzw. Schulgemeinden Herrliberg, Meilen, Uetikon am See und Egg.

3. Beiträge von Kanton und Gemeinden an die Unterrichtskosten

Der Kanton und die Gemeinden bzw. Schulgemeinden leisten zusammen einen Beitrag von mindestens 50 % an die Unterrichtskosten. Die Schulgelder werden entsprechend festgelegt.

4. Organisation

Die Musikschule wird vom Vorstand und der Schulleitung geführt. Der Vorstand ist verantwortlich für die Organisation und die Verwaltung der Musikschule. Er vollzieht die Beschlüsse der Delegiertenversammlung.

Der Schulleitung obliegt die administrative und musikalische Leitung der Musikschule. Sie berät zusammen mit dem Lehrkörper die Eltern in Bezug auf die musikalische Ausbildung der Kinder.

5. Lehrkörper

Der Lehrkörper wird von der Schulleitung angestellt. Die Schulleitung ist dafür besorgt, dass der Musikunterricht durch ausgewiesene Musiklehrpersonen erteilt wird.

6. Unterrichtsarten und -Fächer

Die Unterrichtsarten und -fächer werden im Angebotsblatt definiert.

7. Ort des Unterrichts

Der Unterricht wird wenn möglich am Wohnort der Schülerin oder des Schülers oder in dessen Nähe in Schulräumen oder in privaten Räumen erteilt.

8. Schuljahr

Das Schuljahr der Musikschule beginnt jeweils nach den Sommerferien und umfasst in der Regel 38 Unterrichtswochen, die sich in Abstimmung auf die örtlichen Ferienregelungen auf zwei Semester – 1. Semester und 2. Semester – verteilen. An öffentlichen Ruhetagen nach zürcherischem Gesetz entfallen die Lektionen. An anderen unterrichtsfreien Tagen der Volksschule (z.B. Schulentwicklung, Weiterbildung usw.) finden die Lektionen statt.
Die erste Lektion des Schuljahres kann der Stundenplaneinteilung dienen.

9. Stundenplan

Der Musikunterricht findet in der schulfreien Zeit statt, dazu gehören auch die schulfreien Nachmittage. Für die Festlegung der Unterrichtszeiten ist die Musiklehrperson zuständig. Nach Absprache mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern, der Schulverwaltung und der Schulleitung wird der Stundenplan von der Musiklehrperson fest­gelegt.

10. Schulgeld

Die Angebote und Schulgelder werden im Angebotsblatt festgelegt. Änderungen werden den Schülerinnen und Schülern und den Eltern jeweils recht­zeitig vor dem An-/Abmeldetermin mitgeteilt. Das Schulgeld wird Anfangs Semester in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die Musikschule das Recht vor, den Musikunterricht bis zur Bezahlung der Rechnung zu sistieren, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung der ausfallenden Stunden entsteht.

11. Familienrabatt und Mehrfächerrabatt

Eine Ermässigung auf das Schulgeld wird pro Familie gewährt für zwei und mehr Fachbelegungen in Einzelunterricht oder Gruppenunterricht bis 4 Schüler*innen:
Für 2 Fachbelegungen/Familie 12.5% je Fach, für 3 Fachbelegungen/Familie 15% je Fach, für 4 und mehr Fachbelegungen/Familie 17.5%. (Klassen-, Elementar-, und Ensemblefächer sowie Erwachsenenunterricht sind vom Familienrabatt ausgenommen).

12. Ausfall des Unterrichts

Beim Klassenunterricht werden Ausfälle von Lektionen weder nachgeholt noch rückvergütet. Fallen beim Einzel- oder Gruppenunterricht Lektionen wegen Verhinderung der Musiklehrperson aus (ausgenommen bei Krankheit), so werden sie, wenn möglich, innerhalb des Semesters nachgeholt.

Im Einzelunterricht besteht Anspruch auf 18 Lektionen pro Semester. Eine anteilige Rückvergütung erfolgt nur, wenn diese Anzahl unterschritten wird und der Grund dafür bei der Lehrperson oder bei der Musikschule Pfannenstiel liegt. In allen übrigen Fällen, wie z.B. Schulanlässen (Schulreisen, Lager, Sporttage, Projektwochen, Schulsilvester, etc.), Krankheit oder sonstige Abmeldung des Schülers vom Unterricht besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Nachhollektionen. Kann ein Schüler eine Lektion nicht besuchen, so ist dies der Musiklehrperson sofort mitzuteilen.

13. An- /Abmeldung

Die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler erfolgt nur auf Beginn eines Semesters. Die schriftliche Anmeldung ist für das 1. Semester bis zum 1. Juni und für das 2. Semester bis zum 1. Dezember bei der Verwaltung der Musikschule einzureichen. Für Anmeldungen nach dem 1. Juni/1. Dezember – sofern sie noch berücksichtigt werden können – wird eine Umtriebsgebühr von CHF 100.– erhoben.

Der Unterrichtsvertrag mit der Musikschule dauert solange, bis die Schülerin oder der Schüler abgemeldet wird. Eine Abmeldung kann jeweils nur bis zum Anmeldetermin für das folgende Semester schriftlich an das Sekretariat der Musikschule erfolgen, d.h. bis zum 1. Juni für das 1. Semester und bis zum 1. Dezember für das 2. Semester. Bei verspäteter Abmeldung ist das Schulgeld für das entsprechende Semester geschuldet.

14. Stipendien

Die Ausrichtung von Stipendien ist Sache der Gemeinde, in der die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler wohnt. Stipendien­gesuche müssen ebenfalls bis zum 1.Juni/     1.Dezember direkt bei der zuständigen Schulverwaltung beantragt werden.

15. Disziplin

Die Schülerin oder der Schüler hat den Unterricht vorbereitet und regelmässig zu besuchen. Ungebührliches Betragen oder offensichtliches Nichtgenügen einer Schülerin oder eines Schülers meldet die Musiklehrperson nach Rücksprache mit den Eltern der Schulleitung. In krassen Fällen kann eine Schülerin oder ein Schüler von der Musikschule weggewiesen werden. Für den Wegweisungsentscheid ist die Schulleitung zuständig. Gegen einen Wegweisungsentscheid der Schulleitung können die Eltern innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis­nahme einen Rekurs beim Vorstand einreichen.

16. Instrumente und Noten

Kauf oder Miete eines Instrumentes ist Sache der Schülerin oder des Schülers bzw. deren/dessen Eltern. Die Musik­lehrpersonen sowie die Schulleitung stehen für eine Beratung zur Verfügung. Die von der Musiklehrperson empfohlenen Noten sowie Notenpapier oder andere digitale Hilfsmittel sind von der Schülerin bzw. vom Schüler mitzubringen.

17. Bild- und Tonaufnahmen sowie Videos & Online-Formate

Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte erteilen mit der Anmeldung der Musikschule die Erlaubnis, Bild- und Tonaufnahmen für Unterrichtszwecke (z. B. Information der Eltern; Übungshilfen für zuhause u. dergl.) sowie für allfällige Publikationen in On- und Offline-Medien zur Berichterstattung und Eigenwerbung zu verwenden. Dies betrifft Bild- und Tonaufnahmen inkl. Videos und online-Formate, die für den Unterricht oder sonst im Zusammenhang mit der Musikschule an öffentlichen Veranstaltungen, Wett­bewerben und Musikreisen/Lagern erstellt wurden. Namen werden nicht genannt; für Portrait-Auf­nahmen zur Publikation holt die Musikschule vorher die spezifische Zustimmung ein. Nahaufnahmen zum Zweck des Unterrichts dürfen ohnedies erstellt und verwendet werden, es gelten dafür auch die Bestimmungen über den Online-Unterricht.

18. Online-Unterricht

Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte erteilen mit der Anmeldung der Musikschule ihr Einverständnis, den Unterricht wo objektiv nötig (z. B. im Rahmen von Pandemie-Massnahmen) statt physisch präsent in der Form von Fernunterricht mittels Internet-basierten Videokonferenzen (Online-Unterricht) oder sonst via Filmtechniken zu erteilen. Über die Notwendigkeit dafür entscheidet die Leitung der Musikschule. Zum Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre von Schülerin, Schüler und Eltern zuhause gelten die Bestimmungen über Bild- und Tonaufnahmen sowie Videos.

19. Änderung der Schulordnung

Für die Änderung der Schulordnung ist der Vorstand der Musikschule zuständig. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Sie werden den Schülern resp. den Eltern mitgeteilt.

20. Inkrafttreten

Diese Schulordnung wurde vom Vorstand am 26. Januar 2021 verabschiedet. Sie ist ab dem 01. März 2021 gültig.